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Die „Oilinger Narrengerichtsbarkeit"

Unsere Chronik vermerkt im Jahre 1975 eine Besonderheit, nämlich das erste Oilinger Narrengericht. Anlass hierzu war das unerlaubte Fernbleiben des damaligen Schirmherrn und Landrates Martin Herzog. Gerd Herrigel nahm diese Gelegenheit wahr, unserem inzwischen zum Ehrenzunftrat aufgestiegenen Täter gehörig den Kopf zu waschen. Dies geschah einerseits durch eine von Gerd vehement vorgetragene Anklageschrift und andererseits durch ein reuiges „Anschwimmen" aller vier Ecken im Schwimmbad des Gasthofes zur Gerbe. Da als Zeichen der äußeren Buße für die Narrenzunft etliche Fuder Wein spendiert werden mussten, trug nicht unwesentlich dazu bei, unseren Martin Herzog letztendlich großzügig seine ungeheuerliche Missetat zu verzeihen und ihn von all seiner Schuld los zusprechen.

Vorgeladen vor das Narrengericht wurde in der Fasnet 2004, genaugenommen am „Bromigen Freitag" die Kulturbürgermeisterin der Stadt Friedrichshafen Frau Margarita Kaufmann die anlässlich des Jubiläums 44 Jahre Waldhexen als Schirmherrin fungieren sollte. Am Jubiliäumsabend in der heimeligen Zunftstube wurde sie mit allen Insignien einer Schirmherrin ausgestattet, so auch mit einem Häs der Waldhexen. Ebenso wurde sie in den Stand einer Ehrenzunfträtin erhoben.

Was sie uns bis dahin allerdings verschwieg, da sie es bis dato ja auch noch nicht wusste war der Umstand, dass sie unser OB Joe Büchelmeier kurzerhand nach Sarajewo entsandte. Da sie dies widerstandslos akzeptierte und wir an unserem Jubiläumssonntag mit dem OB selbst vorlieb nehmen mussten, was absolut nicht geplant war – sonst hätten wir ihn ja gleich selbst fragen können - erklärte den Umstand, sie die Frau Bürgermeisterin, Ehrenzunfträtin und Schirmherrin vor das Narrengericht zu zitieren.

Was man der Angeklagten zugute halten musste war selbst schon der Umstand, dass sie persönlich erschienen ist. Ebenso versuchte sie die hohe Gerichtsbarkeit mit diversen Köstlichkeiten aus dem Hafe zu bestechen – was ihr wohl auch gelang.

Nach verlesen der mehrseitigen Anklageschrift und einem Plädoyer des Verteidigers, unseres Ortsvorstoppers HGM wurde das Urteil und das Strafmaß §§ 0815 NaGB, Abs. IVV 5s/y wie folgt festgesetzt:

I. Am morgigen Samstag beim Umzug in FN erscheinen sie im Kostüm der Waldhexe mit Schirmherrenschirm zum Zunftmeisterempfang im Rathaus und gesellen sich zu den Ailinger Narren. Im Anschluss daran begleiten sie uns zum Aufstellungsplatz.

Wird die Narrenzunft Ailingen aufgerufen, dann begeben sie sich an die Spitze der Gruppe der Waldhexen und marschieren mit uns gemeinsam ohne Gejammer und ohne schlapp zu machen bis zum GZH. Der Narrenruf ALI – GERO ist pausenlos auszurufen.

narrengerichtsbarkeit2Kulturbürgermeisterin Margarita Kaufmann vor dem hohen närrischen Gericht, vertreten durch den Zunftmeister, Vize-Zunftmeister und den Schatzmeister. Foto: Carmen MauryII. Sie werden ferner verurteilt zu 11 Stunden gemeinnützigem Arbeitseinsatz, a 1 Std. zusammen mit dem Zunftmeister der NZA die Bewirtung der Gäste in der Zunftstube zu übernehmen. Der erste Einsatz findet am Funkensonntag ab 10.00 Uhr statt. Hier besteht die Möglichkeit ihre Familie mitzunehmen und ihnen das Glücksspiel etwas näher zu bringen.

Das Strafmaß für den Anstifter Joe Büchelmeier wird nach §§ 007b NaGB, Abs. IV/s wie folgt festgesetzt:

I. Gerade noch zurechnungsfähig wird er verurteilt zu einer Strafe von 44.444 europäischen Kupferlingen zu je 4 Jahressätzen, zweckgebunden an die Kinder- und Jugendgruppe der Narrenzunft Ailingen.

II. Diese Strafe darf aber auf keinen Fall durch Steuergelder finanziert werden, sondern muss durch ehrliche Arbeit (was in diesem Fall wohl so gut wie unmöglich ist) erwirtschaftet werden. Akzeptiert wird, wenn die Kupferlinge aus einer Nebentätigkeit resultieren, denn damit wird rechtzeitig verhindert, dass ein zweiter Narrenbrunnen in der Stadt gebaut werden muss.

III. Fälligkeit der Zahlung ist jeweils am Fasnetssonntag beim Kinderball, erstmals in der Fasnet 2004. Weitere Fälligkeiten in den Jahren 2005, 2006, 2007. Sollten weitere Zahlungen gewünscht werden, wird das hohe Gericht diesem Umstand keinesfalls entgegenwirken.

(Anm. der Redaktion; der OB der Stadt FN ist „Schwabe" und Papier ist geduldig!)

Im Namen des Volkes, der Narretei und der freien Republik Oilinge!

Autor: Jochen Meschenmoser

Im Namen des Volkes, der Narretei und der freien Republik Oilinge!